Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz.
Sie können Batterien und Akkus unentgeltlich hier zurückgeben:
- bei einer öffentlichen Sammelstelle
- dort wo Batterien und Akkus verkauft werden

Elektro- und Elektronikgeräte
Elektro- und Elektronikgeräten dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.